Ausgabe vom 03.04.2024 Seite 22

Suchbegriffe 03.04.2024    22


Bürgerenergiegesetz Mit dem Bürgerenergiegesetz NRW (offiziell: Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen), das am 15. Dezember 2023 im Landtag beschlossen wurde und zum 1. Januar 2024 in Kraft trat, verpflichtet die schwarz-grüne Landesregierung Betreiber von Windkraft-Anlagen, Bürger und Kommunen finanziell zu beteiligen. So soll die Akzeptanz für Windanlagen in der Bevölkerung gestärkt und der Ausbau weiter vorangetrieben werden. Formen der Bürgerbeteiligung können zum Beispiel vergünstigte lokale Stromtarife oder -produkte, pauschale Zahlungen an Anwohnerinnen und Anwohner oder auch Projektgesellschaften oder Stiftungen. Wer eine neue Windanlage in NRW bauen will, muss sich dem Gesetz zufolge zunächst mit der jeweiligen Gemeinde über die Beteiligung einigen. (kn) Windkraft-Ausbau nimmt Fahrt auf Drei Anträge für neue Anlagen In Saerbeck könnte der Windenergie-Ausbau schon im kommenden Jahr Fahrt aufnehmen. Bei der Unteren Emissionsschutzbehörde des Kreises Steinfurt liegen aus der Klimakommune derzeit drei entsprechende Anträge vor ? und damit mehr als in den meisten Kommunen im Kreis.Wie Sachgebietsleiter Marcel Schwarte auf Anfrage mitteilt, sind aus den 24 Städten und ...