Ausgabe vom 03.04.2024 Seite 12

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Ich kündige! Das sollten Jobmüde auf jeden Fall beachten Kündigen können Beschäftigte ohne Weiteres: Denn anders als die Arbeitgeberseite haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit die Möglichkeit, grundlos ordentlich zu kündigen. Aber wie muss eine Kündigung eigentlich aussehen? Und wie geht man richtig vor? Sechs Punkte, die man beachten sollten.1. Schriftlich kündigen?Am wichtigsten ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt?, sagt Till Bender von der Rechtsschutzabteilung des Gewerkschaftsbunds DGB. Das heißt: Auf Papier und persönlich unterschrieben. Eine Kündigung per Mail, Whatsapp oder über das firmeninterne Intranet ist nicht wirksam.Die Formulierung muss zudem eindeutig sein, zum Beispiel: ?Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung der Frist zum ?, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt danach.? Eine Begründung für die Kündigung ist nicht nötig. Wer das trotzdem tun möchte, sollte sich kurzfassen. ?Unangebracht sind seitenlange Ausführungen, in denen man mit dem Unternehmen abrechnet?, so Bender.2. Kündigungsfristen prüfenDie Kündigungsfrist kann sich aus dem Gesetz, einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Oft wird sie im Arbeitsvertrag an die Dauer der Betriebszugehörigkeit geknüpft und ...