Ausgabe vom 16.04.2024 Seite 12

Suchbegriffe 16.04.2024    12


Bestsellerliste Belletristik Wann man Auslagen zurückerhält Beruflich Geld vorgestreckt Spesen, Auslagen, Auslöse ? es gibt verschiedene Begriffe. Ganz klar kann man sie nicht immer voneinander abgrenzen. Im Arbeitsrecht wird der Begriff Spesen vor allem im Zusammenhang mit Reisekosten gebraucht, erklärt Johannes Schipp. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).Der Begriff Auslöse wird in erster Linie bei bestimmten Berufsgruppen wie Handwerkern oder Lkw-Fahrern benutzt, während der Begriff Auslagen im Sprachgebrauch eher als ein Oberbegriff gilt: ?Dazu zählt alles, was ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt, also vorgestreckt hat?, sagt der Anwalt.Steuerrechtlich seien Auslagen genau genommen die Ausgaben, die Beschäftigte konkret für den Chef oder die Chefin tätigen, sagt Franziska Bauer, Steuerberaterin beim Bundesverband der Lohnbuchhalter (BdL). ?Eine Personalleiterin kauft zum Beispiel immer die Blumen zu den Geburtstagen der Belegschaft und reicht die Rechnungen dann beim Arbeitgeber ein. Es handelt sich um Kosten, die den Arbeitgeber betreffen.?Laut Johannes Schipp gibt es gesetzlich keine detaillierten Vorgaben dazu, welche Auslagen der Arbeitgeber erstattet. Ein Anspruch auf Erstattung kann sich ...