Ausgabe vom 13.04.2024 Seite 17

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Der will nur spielen Die persönliche Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die persönliche Freiheit und das Wohlbefinden des anderen verletzt wird. Wobei der Stärkere auf den Schwächeren Rücksicht zu nehmen hat.Dieses Grundprinzip humanistisch-kanteistischer Bildung gilt leider nicht für alle Mitmenschen. Und leider insbesondere nicht für bestimmte Gruppen. Achtung Polemik- und Stigmatisierungsgefahr: Radfahrer, die so durch die Fußgängerzone rasen, dass nur der rettende Sprung zur Seite bleibt. Autofahrer, die mitten auf dem Bürgersteig oder im absoluten Halteverbot parken ? Regeln sind für andere, mir doch egal, wie die alte Dame mit dem Rollator da durchkommt.Und: Hundebesitzer. Präzise gesagt: Hundebesitzer, die ihre Vierbeiner frei laufen lassen, wo es aus gutem Grund verboten ist. Es mag ja unsexy sein, den Fiffi auf der Hundewiese umher rasen zu lassen. Allerdings gilt ansonsten im gesamten Stadtgebiet die Anleinpflicht. Also auch auf Hof Deitmar, beim Gassi-gehen durchs Baugebiet oder im Stadtpark. Wer als Kind auf dem Spielplatz (!) in eben jenem Stadtpark von einem freilaufenden Hund gebissen wurde, trägt einen irreparablen Schaden davon. Ich weiß, worüber ich spreche.Das Problem freilaufender Hunde hat abseits der ?Der-will-nur-spielen?-Ignoranten aber ...