Ausgabe vom 19.07.2023 Seite 12

Suchbegriffe 19.07.2023    12


Wenn die Rente nicht fürs Heim reicht Finanzierungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige Am besten prüfen betroffene Familien erst, ob die formalen Voraussetzungen stimmen. So muss eine Erhöhung schriftlich angekündigt und mit einer Unterschrift versehen sein. ?Warum die Heimleitung mehr Geld haben will, muss sie absolut transparent und ausführlich begründen?, sagt die Juristin Ulrike Kempchen vom BIVA-Pflegeschutzbund, der die Interessen von Pflegebedürftigen vertritt. Pauschale Aussagen, die Erhöhung sei etwa die Folge von Pandemie, Krieg in der Ukraine und der Energiekrise, reichen nicht.In dem Schreiben muss die Heimleitung außerdem die alten und die neuen Entgelte gegenüberstellen. ?Wichtig ist auch, dass klar erkennbar ist, mit welchem Maßstab die Heimleitung die gestiegenen Kosten auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen will?, erklärt die Juristin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW. Zudem muss die Preiserhöhung mindestens vier Wochen im Voraus angekündigt werden.?Tun sie das nicht, kann dies als Zustimmung gewertet werden?, warnt Ulrike Kempchen. Ihr Tipp: Die Preiserhöhung erst einmal unter Vorbehalt zahlen. Bei Nicht-Zahlen besteht die Gefahr, den Heimplatz zu verlieren.Auch das Eigenheim kann Schonvermögen sein. Zum Beispiel, wenn der ...